Vit-D-Tabletten komplett auflösen!


Aufpassen bei Säuglingen
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
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Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.

Täglich Vitamin D ist Standard

Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.

Auf Zerfall achten

Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.

Bloß nicht in die Backentasche!

Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.

Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.

Quelle: ptaheute

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